Allgemeine Geschäftsbedingungen

GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH, 73433 Aalen


1. Vertragsabschluß/Auftrag

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausführt. Dies gilt insbesondere auch für Aufträge, welche von Reisenden und Vertretern entgegengenommen werden. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Bestandteil des Auftrages sind die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen die vom Besteller mit Abschluß des Vertrages anerkannt werden. Soweit sie ursprünglich abweichenden Bestell- oder Auftragsbedingungen entgegenstehen , gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer als anerkannt, es sei denn, unverzüglicher Widerspruch erfolgt mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Für diesen Fall gilt der Auftrag als nicht zustande gekommen, es sei denn, die Vertragsparteien einigen sich.
Zeichnungen, Abbildungen und Gewichte können von uns abgeändert werden, sofern nicht ausdrücklich festgelegt wurde, daß sie verbindlich sind und soweit die Abänderung für den Besteller unter Berücksichtigung des Vertragszwecks nicht unzumutbar ist. Das gleiche gilt für konstruktiv bedingte Veränderungen, die sich erst bei der Ausarbeitung ergeben. Kostenvoranschläge, Zeichnungen sowie andere Verkaufsunterlagen bleiben Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung in bar am Sitz des Verkäufers zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten. Gleiches gilt, sofern über den Käufer ungünstige Auskünfte eingehen.
Verzugszinsen werden mit 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dies gilt auch bei der Überschreitung eines Zahlungstermines, ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, wenn der Besteller mit einer rechtskräftig festgestellten oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung aus dem Kaufvertrag aufrechnen kann.

3. Lieferung und Lieferverzug
Lieferfristen gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Ca.-Fristen bzw. –termine bestimmten Zeitraums ist der Käufer unter Ausschluß sonstiger Ansprüche aller Art nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen, mindestens 14tätigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Das gleiche gilt im Fall von ausdrücklich verbindlich vereinbarten Lieferfristen mit dem Vorbehalt das dann eine Nachfristsetzung nicht erforderlich ist. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das dem Besteller deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

4. Abnahme/Versand
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höher oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

Der Versand erfolgt ab Versandstation. Die Gefahr geht mit Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Absendung aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Jede Beschädigung bzw. Beanstandung hat der Käufer sofort bei dem zuständigen Spediteur anzumelden und geltend zu machen, bzw. sich bestätigen zu lassen. Bei Auflösung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grunde, hat der Käufer die Ware auf seine Kosten bis Werk Aalen anzuliefern.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt darüber hinaus auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
Auch während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange nicht eine Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware ohne Zustimmung des Verkäufers zu veräußern, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erfolgt durch Dritte ein Zugriff auf die Kaufgegenstände, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung oder die Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, so hat der Käufer den Dritten sogleich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer über den Zugriff und Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen unverzüglich vom Verkäufer durchführen zu lassen.

Soweit mit oder ohne Zustimmung des Verkäufers der Kaufgegenstand, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte abgegeben wird, so gehen die Ansprüche und Forderungen bis zum Betrage der jeweiligen Restforderung abtretungsweise auf den Verkäufer über

6. Mängel
Mängel können nur binnen einer Woche nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Auch solche können nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort nicht mehr gerügt werden. Mängelrügen berechtigen bei Begründbarkeit nur zum Anspruch auf Lieferung einwandfreier Ersatzware oder Nachbesserung der gelieferten Ware nach Wahl des Verkäufers. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Gegenstand der Gewährleistung ist eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des gelieferten Gegenstandes im Zeitpunkt der Herstellung. Für Ketten, Drahtseile, Gummi und Tuchteile, insbesondere Bereifung, Batterien, Stahlbänder und Haken sowie alle sonstigen Zusatzteile haften wir im Umfang der Gewährleistung, die unser Zulieferer uns gegenüber trifft. Angaben in Beschreibungen über Leistungen, Maße, Gewichte, usw. erfolgen ohne Gewähr. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Wir haften unter Berücksichtigung des Maschinenschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

7. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


Gabelstapler Förder Geräte GmbH
Manfred Fetter
Ährenstraße 4
D-73433 Aalen

Tel +49 07361 77422
Fax +49 07361 78253
www.gfg-gabelstapler.de
info@gfg-gabelstapler.de

Wir arbeiten ausschliesslich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie jederzeit unter https://www.gfg-gabelstapler.de/agb einsehen können.
 


 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 02/2022
Modellstapler Verlosung auf Facebook @GFGGabelstapler und Instagram @gfg_gabelstapler

Beim Gewinnspiel vom 02. Februar 2022 bis 11. Februar 2022 verlost die GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH auf ihrer Facebook- und Instagramseite unter allen Teilnehmern, welche dem Account folgen, das Gewinnspielposting kommentieren und liken, ein Modellgabelstapler.

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch Kommentieren und liken des jeweiligen GFG Gabelstapler Gewinnspiel-Postings und Folgen der entsprechend oben genannten Seite.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel der GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH auf Facebook und Instagram sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen ist nicht erlaubt. Die GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH behält sich vor, Teilnehmer, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen.

Teilnahmeschluss
Teilnahmeschluss ist Donnerstag, der 10. Februar 2022, 23:59 Uhr.

Gewinnauslosung
Die Gewinner werden unter allen Teilnehmer-Kommentaren, die unter den Gewinnspielpostings eingegangen sind, per Zufallsprinzip von GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH ermittelt und per Facebook-Kommentar-Funktion oder Instagram-Kommentar-Funktion aufgefordert, ihre persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig per Email an info@ffb-gabelstapler.de zu schicken.

Wenn sich ein Gewinner nicht bis Freitag, 25. Februar 2022 um 23:59 Uhr auf die Gewinnbenachrichtigung hin gemeldet hat, verliert er den Gewinnanspruch und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post zugeschickt.

Pro Gewinner ist nur ein Gewinn möglich. Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt über GFG Gabelstapler, einen von GFG Gabelstapler beauftragten Dritten oder einen Kooperationspartner der GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH. Die Teilnehmerdaten können zum Zweck der Ausschüttung des Gewinnes an die vorgenannten Partner weitergegeben werden. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von GFG Gabelstapler Förder Geräte GmbH ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspieles selbst. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht werden. Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram organisiert oder unterstützt.